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Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden.

Gem. § 3 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Alflen vom 11.01.2005 in der zt. Zt. gültigen Fassung bildet der Gemeinderat folgende Ausschüsse mit folgender Mitgliederzahl:

 

Haupt- und Finanzausschuss                         5 Mitglieder und Stellvertreter

Bau- und Planungsausschuss                        5 Mitglieder und Stellvertreter

Rechnungsprüfungsausschuss                      3 Mitglieder

Land-, Forst- und Umweltausschuss              5 Mitglieder und Stellvertreter

Schul- und Kindergartenträgerausschuss   5 Mitglieder und Stellvertreter

 

Die Mitglieder der Ausschüsse können aus der Mitte des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder Zum Schul- und Kindergartenträgerausschuss treten der/die jeweilige Schulleiter/in, der/die jeweilige Kindergartenleiter/in und die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern sowie der/die Vorsitzende des „Fördervereins der Grundschule und des Kindergartens“ hinzu.

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