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Die Kriegergedächtniskapelle im Überdorf

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Es gibt Vermutungen, dass das Kirchlein, welches uns heute als Kriegergedächtniskapelle dient, bereits um 800 errichtet wurde. Hinweise, die dies bestätigen könnten, fehlen.

 

Auf Seite 72 berichtet die Schulchronik uns, dass das Gebäude wirklich als Kapelle

gedient und eigenes Kapital besessen habe. Es waren dies 3 600 Taler, die bis

auf einen Rest von 400 Taler verschwunden waren.

 

Das Gotteshaus wurde am 10. Oktober 1794 von durchziehenden Franzosen entweiht

und auch in der Substanz schwer beschädigt. Die Alfler Bürger brachten den Weihwasserstein in die Kirche, wo er noch heute am Aufgang zur Empore

eingemauert ist. Das Gebäude machten sie zum Spritzenhaus. Die restlichen 400

Taler gingen in das Vermögen der Kirche über.

 

An den ursprünglichen Charakter des Gebäudes erinnerte nur noch die Turmspitze

und ein Kreuz am hinteren Giebel. Trotz der Zweckentfremdung gingen über die nachfolgenden 80 Jahre die Dorfkinder bei den Bittgängen für Kranke und Sterbende auch zum Kreuz am Kapellchen beten.

 

Als man nach dem ersten Weltkrieg eine Versammlung plante, um den Gefallenen

ein Denkmal zu errichten, bedurfte es zunächst einer Versammlungsgenehmigung

der amerikanischen Besatzungsbehörden für den 22. Juni 1919 in der Gastwirtschaft Jacob Schmitz (heute Stüffje).

 

Dort wurde beschlossen, dass nur das Kapellchen für diesen Zweck in Frage kommen dürfte. Dem dafür gegründeten Verein stand Pastor Jung als 1. Vorsitzender vor. Schriftführer wurde Lehrer Dreiser.

 

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Die Finanzierung wurde spontan mitbeschlossen. Die Einwohner verzichteten ganz oder teilweise auf die Quartiergelder, die ihnen von den Besatzern für die Unterbringung der Soldaten zustanden. An Allerseelen 1920 wurde eine große Sammlung im ganzen Dorf durchgeführt.

 

Bildhauer Georg Schichtei, Koblenz, Werkstätte für christliche Kunst, legte am 1. Juni 1920 einen Kostenvoranschlag über 19000 Mark für den Gesamtumfang der Bauarbeiten einschließlich des Altares und der kunstverglasten Fenster vor.

 

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 14. November 1920 folgenden Beschluss: »In Anbetracht dessen, dass das von der Gemeinde benutzte Spritzenhaus, in seinem Urzweck nachweislich als Kapelle entstanden, ferner nun dem in einer Vollversammlung am 22. Juni 1919 zu Tage getretenen Wunsche der Einwohnerschaft Rechnung tragend, dasselbe wieder zum ewigen Andenken unserer im Weltkrieg gefallenen Söhne in eine sogenannte Kriegergedächtniskapelle umzuwandeln, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig auf Antrag, der für die laufenden Arbeiten von vorhergenannter Versammlung gewählten Kommission das Spritzenhaus zum vorgenannten Zwecke der Pfarrkirche unentgeltlich zurückzugeben.

 

Die Gemeinde hält sich jedoch das Nutzungsrecht so lange vor, bis das neue Spritzenhaus fertiggestellt ist«. Nach den Unterlagen hatte Bildhauer Schichtel die Bauerlaubnis einzuholen. Mit den Bauarbeiten, die überwiegend in Eigenleistung durchgeführt wurden, begann man schon vor Erteilung der beantragten Genehmigung. In der Sitzung vom 3. März 1921 stellte der Gemeinderat dem Vertreter der Kommission für den Bau der Kriegergedächtniskapelle 7 000 Mark zur Verfügung.

 

Wörtlich heißt es in diesem Beschluss: »Der Grund der Bewilligung dieser Summe ist folgender: 1. Die Gemeinde will sich als solche auch beteiligen an der Ehrung der Gefallenen des Dorfes. 2. Die Gemeinde ist stets bemüht zur Verschönerung des Dorfbildes beizutragen, welches im Interesse aller Bürger liegt«. Der Beschluss wurde vom Kreis mit der Begründung ausgesetzt, dass zur Errichtung der Kriegergedächtniskapelle eine baupolizeiliche Genehmigung erforderlich sei.

 

Die Pläne müssten vor Erteilung der Erlaubnis der Rheinischen Beratungsstelle für Kriegerdenkmäler zur Begutachtung vorgelegt werden. Diese Stelle hätte Abänderungen vorgeschlagen. Bisher sei noch keine Mitteilung der Baukommission über die Annahme dieser Vorschläge beim Bürgermeister in Lutzerath eingegangen. Zu der Schenkung der Gemeinde von 7 000 Mark sei die Genehmigung des Kreisrechtsausschusses erforderlich.

 

Der Kreisausschuss werde nur dann eine Genehmigung erteilen, wenn den Vorschlägen der Beratungsstelle in wirtschaftlicher und kunstsachverständiger Hinsicht entsprochen werde. Lehrer Dreiser brachte mit dem Vermerk »Verbrecher« seine Erzürnung über diese Mitteilung zum Ausdruck.

 

Es bleibt noch zu berichten, dass die Rheinische Beratungsstelle die geplante Kriegergedächtniskapelle als künstlerisch minderwertigen Baukörper bewertete. Am 18. Juli 1921 erhielt Lehrer Dreiser von Bürgermeister Trappe ein Schreiben folgenden Inhalts: »Ich untersage hiermit das Weiterbauen an der sogenannten Kriegergedächtniskapelle Alflen, da eine polizeiliche Genehmigung nicht erteilt ist.

 

Die Arbeiten sind sofort einzustellen. Jede Übertretung zieht gerichtliche Bestrafung nachsich.« Lehrer Dreiser quittierte dieses Schreiben mit dem Vermerk: »Und wir bauen doch! « Für den Beginn der Baumaßnahme ohne baupolizeiliche Erlaubnis gab er folgende Begründung: »Trotz vielfacher Bitte bei der Baupolizei, Kreisbauamt und Beratungsstelle war die Erlangung der Bauerlaubnis nicht möglich, so dass wir gezwungen wurden, auf eigene Faust zu handeln.«

 

Das Gefallenenehrenmal war zwischenzeitlich fertiggestellt. Am 16. August 1921, wenige Tage vor der Einweihung, musste sich Karl Dreiser auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Übertretung der Baupolizeiverordnung vor dem Schöffengericht in Cochem verantworten. Die Einweihungsfeierlichkeiten waren für den 21. August 1921 festgelegt. Neben den Geistlichen der Nachbardörfer waren auch der Landrat und der Amtsbürgermeister eingeladen.

 

Das Programm der Feierstunde begann mit einer Prozession zur Kapelle. Gesang- und Gedichtvorträge sowie Ansprachen der Pastore Jung, Krämer und Gores schlossen sich den Begrüßungsworten von Lehrer Dreiser an. Die Vertreter der Ortsvereine legten Kränze nieder. Die Feier endete wieder in der Kirche, wo ein Opfergang abgehalten wurde.

 

Es hatte sich herausgestellt, dass infolge der Inflation die ursprünglich angenommenen Preise überschritten waren. Am 19. Oktober 1921 teilte Bürgermeister Trappe Karl Dreiser mit, dass er die Gemeindekasse Alflen angewiesen habe, den Betrag von 7 000 Mark Beihilfe zum Bau der Kriegergedächtniskapelle auszuzahlen.

 

Der Kommentar von Lehrer Dreiser: »Endlich, nach langem verderblichem Streit. «

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